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Lizenzvertrag der kostenlos und frei weiterverwendbaren öffentlichen Information
Die Zielsetzung dieser Lizenz besteht darin, die Rechtsqualifikation „Öffentliche Information“ im Sinne der französischen Rechtsauffassung gemäss dem Französischen Informationsfreiheits- und weiterverwendungsgesetzes vom 17. Juli 1978 zu versichern und die Weiterverwendungsbedingungen zu vereinfachen
Diese Information ist frei und kostenlos weiterverwendbar, kommerziel oder nicht, unter der Voraussetzung die folgenden Forderungen zu respektieren (Artikel 12 des Französischen Informationsfreiheits-und weiterverwendungsgesetzes vom 17. Juli 1978) :
Vorbehaltlich gegenteiliger Weisungen der Verwaltungsbehörde ist die Weiterverwendung öffentlicher Informationen der Bedingung unterworfen, das die Daten nicht beeinträchtigt werden, der Sinngehalt nicht verändert wird und der Ursprung sowie das Datum der letzten Aktualisierung erwähnt werden
Jegliche Weiterverwendung der im RIP-MJ registrierten öffentlichen Informationen erfordert eine schriftliche Anfrage an diese Adresse